Das Erstgespräch |
Sobald Sie eine Heilmittelverordnung erhalten haben, vereinbaren Sie möglichst zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch mit mir.
Bitte beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung binnen 14 Tagen ihre Gültigkeit verliert.
Daher ist es ratsam, dass sie innerhalb dieser Frist einen Termin vereinbaren. Privat versicherte Klienten sind von dieser Frist ausgeschlossen.
Im Erstgespräch geht es vor allem darum, einander kennen zu lernen und alle relevanten Daten zu erfassen.
Aus diesem Grund werde ich mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch führen, in dem wir u.a. den Grund Ihres Kommens näher beleuchten werden.
Im Anschluss bleibt in den meisten Fällen noch genügend Zeit, anhand eines standardisierten Testverfahrens, eine logopädische Diagnose zu stellen.
Wenn Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können, werden wir auf dieser Basis gemeinsam Therapieziele aufstellen und den weiteren Verlauf der Therapie im Einzelnen und patientenorientiert besprechen.
Folgetherapien |
Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie festen Termin (1-3x pro Woche) von mir.
Die Anzahl der insgesamt notwendigen Therapieeinheiten ist sehr individuell. Im Vorfeld kann ich Ihnen daher nur eine grobe Einschätzung geben, wieviel Zeit die logopädische Therapie in Anspruch nehmen wird.
Sie können jedoch darauf vertrauen, dass ich bemüht bin möglichst rasch Fortschritte zu erzielen.
In den meisten Fällen erhalten Sie ein Heilmittelverordnung über 10-20 Therapieeinheiten.
Sollte die logopädische Therapie im Anschluss fortgeführt werden, bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen persönlich.
tel: 0711 160 - 36362
fax: 0711 160 - 38894
mobil: 0176 39 15 75 88