Das Erstgespräch |
Sobald Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem verordnenden Arzt erhalten haben, vereinbaren Sie möglichst zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch mit mir.
Bitte beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung binnen 28 Tagen ihre Gültigkeit verliert.
Daher ist es ratsam, dass sie innerhalb dieser Frist einen Termin vereinbaren. Privat versicherte Klienten sind von dieser Frist ausgeschlossen.
Im Erstgespräch geht es vor allem darum, einander kennen zu lernen und alle relevanten Daten zu erfassen.
Aus diesem Grund werde ich mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch führen, in dem wir u.a. den Grund Ihres Kommens näher beleuchten werden.
Im Anschluss bleibt in den meisten Fällen noch genügend Zeit, anhand eines standardisierten Testverfahrens, eine logopädische Diagnose zu stellen.
Wenn Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können, werden wir auf dieser Basis gemeinsam Therapieziele aufstellen und den weiteren Verlauf der Therapie im Einzelnen und patientenorientiert besprechen.
Sollten Sie keine Verordnung erhalten besteht die Möglichkeit, dass Sie auf Selbstzahlterbasis einen unserer angebotenen Kurse oder Beratungstermine wahrnehmen können. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um Logopädische Therapie.
Folgetherapien |
Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie Therapietermine, welche wöchentlich, vierzehntägig oder auch mehrmals pro Woche stattfinden können.
Die Therapiefrequenz ist durch die Verordnung begrenzt und richtet sich nach den praxisinternen Möglichkeiten, sowie Ihrer Flexibilität.
Die Termine können enweder Online oder vor Ort in der Praxis wahrgenommen werden.
Ob Termine Online durchgeführt werden können, hängt unter anderem vom Alter des Patienten und des Störungsbilder ab.
Weiterhin ist es Möglich Gruppentherapien wahrzunehmen.
Aufgrund des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen sind die Termine begrenzt und je nach persönlicher Flexibilität, muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Die Anzahl der insgesamt notwendigen Therapieeinheiten ist sehr individuell. Im Vorfeld kann ich Ihnen daher nur eine grobe Einschätzung geben, wieviel Zeit die logopädische Therapie in Anspruch nehmen wird.
Sie können jedoch darauf vertrauen, dass ich bemüht bin möglichst rasch Fortschritte zu erzielen.
In den meisten Fällen erhalten Sie ein Heilmittelverordnung über 10-20 Therapieeinheiten.
Sollte die logopädische Therapie im Anschluss fortgeführt werden, bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen persönlich.
Online-Termine |
In unserer Praxis können Sie über den Anbieter WebPrax Online-Termine wahrnehmen. Die Nuzung des Anbieters ist für Sie kostenlos und Sie müssen keine Installation vornehmen. Der Videodienstanbieter ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert und Datenschutzkonform im Sinne der Datenschutzgrundverordnung
Therapieabsagen |
Die Logopädische Praxis Wendtlandt ist eine Bestellpraxis. Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden. Es besteht keine offene Sprechstunde.
Da die Termine für Sie reserviert sind, bitten Wir um eine möglichst frühzeitige Absage, spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn. Im Falle einer kurzfristigen oder fehlenden Absage behalten wir uns vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen.
Zu Vermeidung von Ausfallgebühren können Sie auf einen Online-Termin ausweichen.